Drittes Reich
Treudienstehrenzeichen

Treudienstehrenzeichen
1. Stufe
Vorderseite

Treudienstehrenzeichen
1. Stufe
Rückseite

Treudienstehrenzeichen
2. Stufe
Vorderseite

Treudienstehrenzeichen
2. Stufe
Rückseite

Etui zum Treudienstehrenzeichen 2. Stufe

Ausführung nach 1957. Das Hakenkreuz ist durch die Zahl "25" bzw. "40" ersetzt worden.
Zivilnadel in der 57´er Ausführung

Verleihungszeitraum: 
1938 - 1943
Verleihung für: treue Dienste im öffentlichem Dienst
Unterstufen: - Stufe II, verliehen für 25 Jahre
- Stufe I, verliehen für 40 Jahre
Rückseite: "Für treue Dienste"
Band: blau
Material: Buntmetall, versilbert
Breite/Höhe: 40 mm / 40 mm

Das Treuedienst-Ehrenzeichen wurde in zwei Stufen am 30. Januar 1938 vom Reichskanzler Adolf Hitler gestiftet. Es wurde an Beamte, Angestellte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (somit auch Feuerschutzpolizei/Berufsfeuerwehr) verliehen. Die Verleihungen wurden am 25. Mai 1942 kriegsbedingt eingestellt, allerdings wurden für bereits eingereichte Anträge bis März 1943 noch Ehrenzeichen verliehen. Wenige Stücke besitzen im Bandring eine Punze "1" für den Hersteller Deschler.
Am 12. August 1944 wurde das Eichenlaub zum Treuedienstehrenzeichen gestiftet. Es wurde für 50 Dienstjahre verliehen, auch an Angestellte und Arbeiter in der freien Wirtschaft. Es wurde am Band der Stufe I getragen.
Getragen wurde nur die höchste Stufe an einem blauen Band auf der linken Brustseite. Seit 1945 ist das Tragen nur noch in der entnazifizierten Form ohne Hakenkreuz gestattet. In dieser Form ist das Hakenkreuz durch die Zahl "25" bzw. "40" oder "50" ersetzt.


Der Führer hat mit Erlaß vom heutigen Tage den technischen Reichsbahninspektor Franz Mössl in Mattighofen als Anerkennung für 25jährige treue Dienste das silberne Treudienst=Ehrenzeichen verliehen.
Der Führer und Reichskanzler hat mit Erlaß vom heutigen Tage dem städtischen Oberbaurat Walter Wolff als Anerkennung für 25jährige treue Dienste das silberne Treudienst=Ehrenzeichen verliehen. Im Namen des Deutschen Volkes verleihe ich dem Oberstleutnant der Feuerschutzpolizei Walter Wolff in Dresden als Anerkennung für 40jährige treue Dienste das goldene Treudienst=Ehrenzeichen.

Siehe hierzu auch Lebenslauf Walter Wolff

Quellen: 

Verordnung des Führers zur Ergänzung des Treudienst-Ehrenzeichens, der Polizei-Dienstauszeichnung und des Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 12. August 1944
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht