Drittes Reich
Rettungsmedaille

Ausführung 1933-1937:
Rettungsmedaille Vorderseite

Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Knopflochminiatur

Ausführung 1937-1945:
Rettungsmedaille
Vorderseite

Rettungsmedaille
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Erinnerungsmedaille
Vorderseite
(das Hakenkreuz wurde nachträglich entfernt)
Erinnerungsmedaille
Rückseite

Ausführung nach 1957:
16mm-Miniatur
Zwei Beispiele für Frackketten

Verleihungszeitraum: 
1933 - 1945
Verleihung für: mutige Rettungstaten
Unterstufen: Rettungsmedaille:  wenn sich der Retter in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat
Erinnerungsmedaille:  wenn sich der Retter in erheblicher Lebensgefahr befunden hat
wenn sich der Retter in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat und die rettung erfolglos geblieben ist
Band: orange mit weissen Seitenstreifen
Material: Silber 835
Durchmesser: Rettungsmedaille: 19 mm
Erinnerungsmedaille:  50 mm

Die Verleihung staatlicher Auszeichnungen für mutige Rettungstaten wurde in den Jahren nach dem 1. Weltkrieg von allen deutschen Ländern (ausser Braunschweig und Sachsen) wieder eingeführt. Durch das Reichsgesetz vom 7. April 1933 wurde die Rettungsmedaille zur Reichsauszeichnung. Sie wurde vom Reichspräsidenten verliehen und war der preussischen Rettungsmedaille nachgebildet. Zunächst trug sie auf der Vorderseite einen stilisierten Reichsadler, ab 1937 wurde auf der Brust des Adlers zusätzlich ein Wappenschild mit einem Hakenkreuz abgebildet. Beide Medaillen konnten dem Retter nur jeweils einmal verliehen werden. Die Verleihungsurkunden wurden vom Reichspräsidenten unterschrieben, nach dessen Tod vom Reichskanzler.
1936 wurden 165 Rettungs- und 248 Erinnerungsmedaillen verliehen.


Die Rettungsmedaille wurde an Major der Feuerschutzpolizei Ulrich und Bez.-Oberleutnant der Feuerschutzpolizei Neeb, beide Feuerschutzpolizei Hagen, für ihren Einsatz bei der Möhneüberschwemmung verliehen.

IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES VERLEIHE ICH dem GGefreiten Hans-Günter Bünger FÜR DIE RETTUNGSTAT vom 6. September 1942 DIE RETTUNGSMEDAILLE AM BANDE.

Quellen:  Verordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 10. Juli 1937
Durchführungsverordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 10. Juli 1937
Ausführungsverordnung über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 17. September 1937
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